Die Rahmenbedingungen der künftigen Entwicklung des Kronprinzenviertels werden durch den Bebauungsplan In O 225 geregelt. Der Aufstellungsbeschluss stammt bereits vom 17. Juni 2009. Im Jahr 2015 folgten Diskussionen im politischen Raum, der Information der Verwaltung an die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zum städtebaulichen Konzept folgten eine Bürgerinformationsveranstaltung sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie zwei Jahre später die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Mit der öffentlichen Auslegung im März/April 2018 wurde nach Anpassung der Planung sowie der Erstellung der Gutachten der nächste Planungsschritt erreicht und abgeschlossen.
In der Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Dortmund wurde der Satzungbeschluss für den Bebauungsplan O 225 - Kronprinzenviertel - im September öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Veröffentlichung gibt es nun einen rechtskräftigen Bebauungsplan. Die Kanalbauarbeiten laufen noch, im März 2021 haben die Hochbaumaßnahmen für die acht Mehrfamilienhäuser begonnen.